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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21   

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LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21 (https://dejure.org/2022,30155)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2022 - 4 Sa 847/21 (https://dejure.org/2022,30155)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 4 Sa 847/21 (https://dejure.org/2022,30155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Inanspruchnahme von Elternzeit - Suspendierung der Hauptleistungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG §15 Abs. 7 ; KSchG § 1 Abs. 5
    Elternzeit Teilzeit

  • rechtsportal.de

    BEEG §15 Abs. 7 ; KSchG § 1 Abs. 5
    Elternzeit Teilzeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG nur auf Kündigungen; Keine analoge Anwendung des § 1 Abs. 5 KSchG auf dringende betriebliche Gründe zur Abwehr eines Elternzeitbegehrens; Begriff der Dringlichkeit nach § 15 Abs. 7 BEEG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 54
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Dem genügt ein rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis nicht (BAG 15. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22).

    Der Arbeitnehmer behält den Lohnanspruch, wenn der Arbeitgeber die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung zu verantworten hat (BAG 15. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 26; BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 564/06 - Rn. 40).

    mindestens fahrlässiges Handeln (BAG 15. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 29 mwN).

    Dabei genügt die Berufung auf eine günstige Ansicht im Schrifttum nicht, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 15. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 31).

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 24; BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 915/13 - Rn. 16).

    Allerdings darf der Arbeitgeber sich im Prozess nur auf solche Gründe stützen, die er in einem form- und fristgerechten Ablehnungsschreiben genannt hat (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 33 mwN).

    Es bedarf dazu aber weder einer "schlüssigen" noch einer "substanziierten" Darlegung (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 30 mwN).

    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Elternteilzeit darstellen (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn 27; BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45 ff.).

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Dies gilt auch für die geschuldeten gesetzlichen Verzugszinsen (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 385/20 - Rn. 32).

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 24. Juni 2021 - 5 AZR 385/20 - Rn. 31 mwN).

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Im Rahmen der Erhebung von Bestandsschutzklagen ist anerkannt, dass die entsprechende Klageerhebung auch diejenigen Ansprüche des Arbeitnehmers wahrt, die für den Arbeitgeber erkennbar mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Normalfall verbunden sind (BAG 19. September 2012 5 AZR 627/11 - Rn. 13; BAG 14.12.2005 - 10 AZR 70/05 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 184).
  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Der Geltungsanspruch des Rechts erfordert im Grundsatz, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 47).
  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 564/06

    Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Der Arbeitnehmer behält den Lohnanspruch, wenn der Arbeitgeber die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung zu verantworten hat (BAG 15. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 26; BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 564/06 - Rn. 40).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Im Rahmen der Erhebung von Bestandsschutzklagen ist anerkannt, dass die entsprechende Klageerhebung auch diejenigen Ansprüche des Arbeitnehmers wahrt, die für den Arbeitgeber erkennbar mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Normalfall verbunden sind (BAG 19. September 2012 5 AZR 627/11 - Rn. 13; BAG 14.12.2005 - 10 AZR 70/05 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 184).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Es kann für den streitgegenständlichen Zeitraum offenbleiben, ob es sich um einen echten Entgeltbestandteil handelte oder um eine übertarifliche Zulage, die im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich individualrechtlich auf den Tariflohn anrechenbar ist (vgl. hierzu BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41; BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 38).
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Es kann für den streitgegenständlichen Zeitraum offenbleiben, ob es sich um einen echten Entgeltbestandteil handelte oder um eine übertarifliche Zulage, die im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich individualrechtlich auf den Tariflohn anrechenbar ist (vgl. hierzu BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 41; BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 167/01 - EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 38).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21
    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Elternteilzeit darstellen (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn 27; BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45 ff.).
  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

  • BAG, 05.09.2023 - 9 AZR 329/22

    Elternzeit - Teilzeit - entgegenstehende betriebliche Gründe - analoge Anwendung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2022 - 4 Sa 847/21 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen im Kostenpunkt aufgehoben.
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